Eine Betriebskrankenkasse kann gegründet werden, wenn ein Betrieb mehr als 450 festangestellt, versicherungspflichtige Personen beschäftigt, welche der Gründung mehrheitlich zustimmen.
Eine Betriebskrankenkasse kann gegründet werden, wenn ein Betrieb mehr als 450 festangestellt, versicherungspflichtige Personen beschäftigt, welche der Gründung mehrheitlich zustimmen.
© 2023 - KFM Kienle Finanz-Manufaktur GmbH
Bitte füllen Sie einfach das Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Kürze in Verbindung.