Wenn eine Sache mehr wert ist als die versicherte Summe, so handelt es sich um eine Unterversicherung und die Entschädigung wird im Verhältnis Versicherungssumme/Versicherungswert gekürzt.
Wenn eine Sache mehr wert ist als die versicherte Summe, so handelt es sich um eine Unterversicherung und die Entschädigung wird im Verhältnis Versicherungssumme/Versicherungswert gekürzt.
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