Die Reisekrankenversicherung ergänzt die Leistungen, welche die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen im Ausland bieten, da es Länder gibt mit denen die Bundesrepublik kein Sozialabkommen hat und somit kein Versicherungsschutz besteht.
Die Reisekrankenversicherung ergänzt die Leistungen, welche die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen im Ausland bieten, da es Länder gibt mit denen die Bundesrepublik kein Sozialabkommen hat und somit kein Versicherungsschutz besteht.
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