Bei den Fonds „Verkehrsopferhilfe“ handelt es sich um einen Entschädigungsfonds, welcher bei Unfallflucht oder Nichtversicherung des Schadenverursachers dem Geschädigten eine Entschädigung zukommen lässt.
Bei den Fonds „Verkehrsopferhilfe“ handelt es sich um einen Entschädigungsfonds, welcher bei Unfallflucht oder Nichtversicherung des Schadenverursachers dem Geschädigten eine Entschädigung zukommen lässt.
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