Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Selbstständigen oder Gewerbetreibenden, so können diese die Mehrwertsteuer gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.
Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Selbstständigen oder Gewerbetreibenden, so können diese die Mehrwertsteuer gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.
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