Ein Wenigfahrer-Rabatt existiert für Fahrer, welche eine unterdurchschnittliche Kilometeranzahl pro Jahr zurücklegen. Die von dem Vertragsnehmer angegebene Jahresfahrleistung muss dieser nachweisen, da sonst Vertragsstrafen anfallen können.
Ein Wenigfahrer-Rabatt existiert für Fahrer, welche eine unterdurchschnittliche Kilometeranzahl pro Jahr zurücklegen. Die von dem Vertragsnehmer angegebene Jahresfahrleistung muss dieser nachweisen, da sonst Vertragsstrafen anfallen können.
© 2023 - KFM Kienle Finanz-Manufaktur GmbH
Bitte füllen Sie einfach das Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Kürze in Verbindung.